Anträge und Gesetzentwürfe

Gemäß Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Sachsen können neben der Staatsregierung auch Fraktionen oder mindestens sechs Mitglieder des Landtages Anträge und Gesetzentwürfe einbringen. Nachfolgend werden die Anträge und Gesetzentwürfe vorgestellt, an denen Annekathrin Giegengack maßgeblich beteiligt war.